Mittlerweile liegt das gerichtlich bestellte Vorabgutachten von Dr. B.____ vor. Dieser legt dar, dass er die Gefahr für spontan verübte Gewalttaten im Sinne einer reaktiven Aggression als sehr gering einstufe, solange die Einnahme von Ritalin gewährleistet sei. Sollte A.____ allerdings weiterhin einen regen Kontakt zu einem deliktsfördernden Milieu haben, so würde sich die Gefahr einer erneuten Strafbarkeit deutlich erhöhen. Ritalin und Kokain hätten bei A.____ eher eine paradoxe Reaktion zur Folge, d.h. sie würden eine beruhigende Wirkung haben, so dass eine strikte Abstinenzkontrolle nicht notwendig sei.