die Weisungen einzuhalten, Besitz einer Waffe) das Zwangsmassnahmengericht von einer äusserst schlechten Prognose ausgegangen ist. Mit anderen Worten hat das Zwangsmassnahmengericht die fokale Risikoeinschätzung von Dr. C.____ und alle anderen durch den Straf- und Massnahmenvollzug eingereichten psychiatrischen Berichte und Verlaufsberichte der Vollzugsinsitutionen als Parteigutachten gewertet. Lediglich den von Gerichten angeordneten Gutachten kommt ein erhöhter Beweiswert zu. Mittlerweile liegt das gerichtlich bestellte Vorabgutachten von Dr. B.____ vor.