2.2 2.2.1 Bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen des speziellen Haftgrunds der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kann auf die entsprechenden Ausführungen in den Entscheiden des Zwangsmassnahmengerichts vom 7. April 2017 und 7. Juni 2017 (350 17 184 und 292) verwiesen werden.