Aufgrund dieses Beschwerderechts ist der Staatsanwaltschaft im vorliegenden Verfahren betreffend Entlassung aus der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft das rechtliche Gehör zu gewähren. Im Rahmen des rechtlichen Gehörs kann die Staatsanwaltschaft unter anderem auch den Antrag stellen, dass die Haft Aufrecht erhalten werden soll, mit anderen Worten, dass ein Haftentlassungsgesuch abzuweisen sei.