Anlässlich der heutigen Haftverhandlung hat die Staatsanwaltschaft an ihren Anträgen auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs des Strafgerichts und Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft festgehalten. Eventualiter sei ein weiteres Gutachten einzuholen. Die Staatsanwaltschaft macht im Wesentlich geltend, dass ihr eine uneingeschränkte Parteistellung zukomme, so dass sie berechtigt sei, die genannten Anträge zu stellen. Das Vorabgutachten von Dr. B.____ sei nicht verwertbar, da dieser befangen sei und das Vorabgutachten sich nicht den vom Strafgericht gestellten Fragen auseinandersetze.