Mit Entscheid vom 7. Juni 2017 verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft bis zum 20. Juli 2017 (350 17 292). Eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde ist noch am Kantonsgericht hängig (470 17 111). http.//www.bl.ch/zmg B