://: 1. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft vom 3. April 2017 auf Genehmigung der Überwachungsanordnung vom 16. Februar 2017 wird nicht eingetreten. http.//www.bl.ch/zmg Seite 2 Bei der Staatsanwaltschaft eingetroffene Randdaten für die Zeit vom 16. September 2016 bis zum 16. Februar 2017 sind umgehend zu vernichten. Aus diesen Daten gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden.