Mit Eingabe vom 27. Januar 2016 hat die Staatsanwaltschaft form- und fristgerecht die Entsieglung und Durchsuchung des Mobiltelefons beantragt. Sie macht im Wesentlichen geltend, dass der Beschuldigte verdächtigt werde, als Lenker eines Personenwagens aus dem fahrenden Auto Fotoaufnahmen einer Geschwindigkeitsmessanlage gemacht und diese in der Folge auf Facebook in eine 3‘200 Mitglieder umfassende Gruppe gestellt zu haben, um die Gruppenmitglieder vor der Geschwindigkeitskontrolle zu warnen. Zudem soll der Beschuldigte am 24. Dezember 2015, 15:53 Uhr, über einen WhatsApp-Gruppenchat das betreffende Foto verschickt haben.