Mit Verfügung vom 25. Januar 2016 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon des Beschuldigten (iPhone, IMEI xxxx) und ordnete dessen Durchsuchung von Schriftstücken sowie Ton- und Bildaufzeichnungen, insbesondere Fotos und Videos vom 24. Dezember 2015, 13:47 Uhr, der semistationären Radaranlage in X.___ an. Zu einem anhand der Akten nicht nachvollziehbaren Zeitpunkt beantragte der Beschuldigte die Siegelung des Mobiltelefons. 2. Mit Eingabe vom 27. Januar 2016 hat die Staatsanwaltschaft form- und fristgerecht die Entsieglung und Durchsuchung des Mobiltelefons beantragt.