1. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen den Beschuldigten eine Untersuchung wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und Warnung vor Verkehrskontrollen (Art. 90 Abs. 1 SVG und Art. 98a Abs. 3 lit. a SVG). Mit Verfügung vom 25. Januar 2016 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft das Mobiltelefon des Beschuldigten (iPhone, IMEI xxxx) und ordnete dessen Durchsuchung von Schriftstücken sowie Ton- und Bildaufzeichnungen, insbesondere Fotos und Videos vom 24. Dezember 2015, 13:47 Uhr, der semistationären Radaranlage in X.___ an.