Zudem soll es schon vor dem Eingriff eine richterliche Überprüfung geben. 7. Im vorliegenden Fall hat die Polizei Basel-Landschaft den GPS eingesetzt, ohne vorgängig mündlich oder schriftlich einen Auftrag der Staatsanwaltschaft erhalten zu haben. Sie hat es auch unterlassen, unverzüglich nach der Installation des GPS die Staatsanwaltschaft zu informieren und eine entsprechende Anordnung nachträglich einzuholen. Es ist deshalb offensichtlich, dass der GPS nicht gestützt auf eine Anordnung der Staatsanwaltschaft eingesetzt worden ist.