Seite 7 Gegen diesen Entscheid haben A.____ und die Staatsanwaltschaft am 13. September 2016 je eine Beschwerde an das Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, erhoben. Beide Beschwerden sind mit Beschlüssen vom 22. September 2016 zufolge Rückzugs der Beschwerden abgeschrieben worden (470 16 211 und 212). http.//www.bl.ch/zmg Seite 8