2. Der Beschuldigte wird nach Ablauf der Frist für die Anmeldung einer Beschwerde seitens der Staatsanwaltschaft durch das Zwangsmassnahmengericht aus der Haft entlassen. 3. Es wird festgestellt, dass sich A.____ seit dem 4.08.2016 unrechtmässig in Haft befindet. 4. Über die Höhe einer allfälligen Haftentschädigung hat die verfahrensabschliessen Behörde zu befinden. 5. Es werden keine Kosten erhoben.