Dies stimmt auch mit dem Inhalt des Mails der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft an X.___, Kanton Fribourg, vom 19.07.2016 überein. In der Aktennotiz der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 22.07.2016 ist ebenfalls von einer Verlegung des Beschuldigten in den Kanton Fribourg die Rede. Des Weiteren befindet sich in den Akten eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Fribourg vom 26.08.2016, wonach ihr Verfahren gegen den Beschuldigten an den Kanton Basel-Landschaft abgetreten wird. Unklar ist, ob es sich hier nur um die „Fribourger Verfahren“ handelt oder auch diejenigen http.//www.bl.ch/zmg