Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft dargelegt, dass das im Kanton Basel-Landschaft hängige Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist und „als Massnahme gegen die vorliegende Fluchtgefahr“ der Beschuldigte am 28.07.2016 und damit vier Arbeitstage vor Ablauf der zuletzt durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft verfügten Haft dem Kanton Fribourg zugeführt worden ist. Dort ist der Beschuldigte gleichentags im Rahmen einer Haftanordnung in Untersuchungshaft versetzt worden. Dies stimmt auch mit dem Inhalt des Mails der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft an X.___, Kanton Fribourg, vom 19.07.2016 überein.