2.3 Aus dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 2.09.2016 geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt erst mündlich eine Abtretung des Verfahrens an den Kanton Fribourg vereinbart worden ist, wobei diese Abtretung erst nach Beendigung der im Kanton Basel-Landschaft hängigen Verfahren vorgenommen werde. Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft dargelegt, dass das im Kanton Basel-Landschaft hängige Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist und „als Massnahme gegen die vorliegende Fluchtgefahr“ der Beschuldigte am 28.07.2016 und damit vier Arbeitstage vor Ablauf der zuletzt durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft verfügten Haft dem Kanton Fribourg zugeführt worden ist.