Der Kanton Fribourg habe den Gerichtsstand am 17.08.2016 nicht anerkannt. Die Akten seien in der Folge zusammen mit einer Gerichtsstandsanfrage des Kantons Fribourg am 30.08.2016 bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft eingetroffen. Nach wie vor liege ein dringender Tatverdacht betreffend Einbruchdiebstähle in den Kantonen Basel- Landschaft, Waadt, Wallis, Uri und Fribourg vor. Ebenso sei immer noch Fluchtgefahr gegeben. Es habe jederzeit ein gültiger Hafttitel vorlegen. Das Beschleunigungsverbot sei nicht verletzt. Das Verfahren im Kanton Fribourg sei vom 18.7.2016 bis zum 22.7.2016 sistiert gewesen.