Da das Verfahren bis zum 3.08.2016 im Kanton Basel-Landschaft nicht vollständig habe abgeschlossen werden können, sei der Beschuldigte als Massnahme gegen die Fluchtgefahr aufgrund einer Ripol-Ausschreibung am 28.07.2016 dem Kanton Fribourg zugeführt worden. Dort sei er am 28.07.2016 angehalten und am 29.07.2016 in Haft versetzt worden. Am 11.08.2016 habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit einer Gerichtsstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft Fribourg geschickt. Der Kanton Fribourg habe den Gerichtsstand am 17.08.2016 nicht anerkannt.