Zur Begründung ihres Antrags führt die Staatsanwaltschaft aus, dass der Beschuldigte im Kanton Fribourg wegen acht Einbruchdiebstählen im Jahr 2012 ausgeschrieben gewesen sei. Mündlich sei vereinbart worden, dass das Verfahren (vermutlich die Baselbieter Fälle) gegen den Beschuldigten nach Abschluss der Untersuchung im Kanton Basel-Landschaft an den Kanton Fribourg abgetreten werde. Da das Verfahren bis zum 3.08.2016 im Kanton Basel-Landschaft nicht vollständig habe abgeschlossen werden können, sei der Beschuldigte als Massnahme gegen die Fluchtgefahr aufgrund einer Ripol-Ausschreibung am 28.07.2016 dem Kanton Fribourg zugeführt worden.