Vielmehr sei dadurch die durch den Kanton Basel-Landschaft angeordnete Untersuchungshaft verlängert worden. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hätte vier Tage vor der geplanten Rückübernahme des Beschuldigten, welche voraussichtlich am 1.09.2016 stattfinde, am 28.08.2016 beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft einen Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft einreichen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat das Haftentlassungsgesuch mit Eingabe vom 2.09.2016 an das Zwangsmassnahmengericht weitergeleitet und beantragt, das Gesuch des Beschuldigten sei abzuweisen.