http.//www.bl.ch/zmg Der Verteidiger des Beschuldigten hat mit Schreiben vom 31.08.2016 bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft dessen Haftentlassung beantragt. Er begründet sein Gesuch im Wesentlichen damit, dass durch das Gerichtsstandsverfahren mit dem Kanton Fribourg das Beschleunigungsverbot verletzt worden sei. Zudem liege kein gültiger Hafttitel vor. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Fribourg stelle keine eigene Haftanordnung dar. Vielmehr sei dadurch die durch den Kanton Basel-Landschaft angeordnete Untersuchungshaft verlängert worden.