Am 17.6.2016 wies das Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch des Beschuldigten ab und verlängerte gleichzeitig die Untersuchungshaft bis zum 22.9.2016 (350 16 299/300). Eine durch den Beschuldigten gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft am 19.7.2016 teilweise gutgeheissen, indem die Untersuchungshaft nur bis zum 3.08.2016 verlängert wurde. Mit Verfügung vom 29.07.2016 ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Fribourg Untersuchungshaft bis zum 27.10.2016 an. B