224 StPO aus der Haft entlassen werden können.] Zudem ist zu beachten, dass er durch das Kontakt- und Annäherungsverbot zu A.___ nicht zusätzlich beschwert ist, gilt ein solches doch ohnehin gestützt auf die Verfügung der Polizei Basel-Landschaft bis zum 11. Mai 2016, 15:30 Uhr. Durch die Verpflichtung zur Teilnahme am Lernprogramm gegen häusliche Gewalt mit einem ersten Termin bis zum 9. Mai 2016 wird der Beschuldigte ebenfalls nicht übermässig in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt, handelt es sich bei dieser Frist doch lediglich um einen Termin für eine erste Kontaktaufnahme.