Mit Eingabe vom 30. April 2016, 11:45 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht den Erlass von Ersatzmassnahmen (Teilnahme am Lernprogramm gegen häusliche Gewalt, Kontaktverbot zu A.___) anstelle von Untersuchungshaft beantragt. Das Zwangsmassnahmengericht hat mit Verfügung vom 30. April 2016 - vorbehältlich von Einwendungen - diese Ersatzmassnahmen bis zum 30. Juli 2016 angeordnet.