Erwägungen: 1. Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung geführt. Am 29. April 2016, 12:09 Uhr, wurde der Beschuldigte vorläufig festgenommen. Mit Eingabe vom 30. April 2016, 11:45 Uhr, hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht den Erlass von Ersatzmassnahmen (Teilnahme am Lernprogramm gegen häusliche Gewalt, Kontaktverbot zu A.___) anstelle von Untersuchungshaft beantragt.