Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 9. Mai 2016 Ersatzmassnahmen Anordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft, verfahrensrechtliche Fragen Befindet sich ein Beschuldigter in polizeilichem Gewahrsam und beantragt die Staatsanwaltschaft anstelle von Untersuchungshaft nur den Erlass von Ersatzmassnahmen, so kann das Zwangsmassnahmengericht vorsorglich Ersatzmassnahmen anordnen und das rechtliche Gehör nachträglich gewähren, selbst wenn die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten noch nicht befragt hat.