Verfahrens eine Verwahrung aussprechen könnte. A.___ ist am 27. Januar 2006 durch das Strafgericht Basel-Landschaft wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt worden. Zudem liegt im Falle einer Haftentlassung eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Es sind auch keine Ersatzmassnahmen ersichtlich, welche angeordnet werden können, ist die bisherige stationäre Massnahme doch nicht erfolgreich gewesen, sondern zufolge Aussichtslosigkeit abgebrochen worden. Demzufolge ist der Antrag des Strafgerichts auf Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft gutzuheissen. 7.-8. (…) Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 19. Januar 2016 (350 16 16)