Urteil des Bundesgerichts 6B_491/2014 vom 1. Juli 2014 E. 2.2). 5. In Bezug auf die Voraussetzungen für die Verlängerung der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft (Wahrscheinlichkeit einer stationären Massnahme und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) kann auf die entsprechenden Ausführungen im Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 29. Juli 2015 (350 15 461), den Beschluss des Kantonsgerichts vom 15. September 2015 und das Urteil des Bundesgerichts vom 12. November 2015 verwiesen werden.