Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 19. Januar 2016 Vollzugsrechtliche Sicherheitshaft Verlängerung von vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft Über die Verlängerung vollzugsrechtlicher Sicherheitshaft befindet das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag des Strafgerichts. Für das Verfahren gilt Art. 227 StPO. Erwägungen: