Ebenso scheinen Aktennotizen über den Inhalt der Gespräche vorhanden zu sein. Dass das langjährige, möglicherweise deliktische Verhalten der Beschuldigten im Widerspruch zum aktuellen Verhaltensmuster steht, ist eine reine Annahme der Staatsanwaltschaft. Nicht auszuschliessen ist, dass dieses Verhalten Bestandteil einer, der auch durch die Staatsanwaltschaft angenommen, psychischen Beeinträchtigung ist. Um diesbezüglich Genaueres zu erfahren, ist eben das psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben worden. Es ist derzeit nicht ersichtlich, wie es ausfallen wird und ob es aus fachlicher Sicht verwendet werden kann.