Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 8. Dezember 2015 Geheime Überwachung Aktive Überwachung zur Abklärung der Schuld- und Verhandlungsfähigkeit Eine aktive Telefonüberwachung ist nicht verhältnismässig, wenn eine Beweisführung zur Person (Schuld- und Verhandlungsfähigkeit) auch durch ein psychiatrisches Gutachten möglich ist. Sachverhalt Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft führt gegen A.___ und B.___ eine Untersuchung wegen gewerbsmässigen Betrugs (Art. 146 Abs. 2 StGB).