Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 18. Juni 2015 (350 15 374) Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 18. Juni 2015 Anordnung Sicherheitshaft Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft nach Einsprache gegen einen Strafbefehl Sachverhalt Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft seit dem 18. Februar 2015 bzw. 16. April 2015 ein Verfahren wegen Diebstahls und mehrfachen (teilweise versuchten) betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage geführt. Aufgrund des dringenden Tatverdachts sowie wegen Fluchtgefahr ordnete das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 18. April 2015 Untersuchungshaft bis zum 14. Mai 2015 an (350 15 247).