229 Abs. 1 StPO vorzugehen (analoge Anwendung). Dies bedeutet, dass der Straf- und Massnahmenvollzug zusammen mit dem Antrag auf Änderungen einer Massnahme einen entsprechenden Antrag beim Zwangsmassnahmengericht einzureichen hat, wenn gleichzeitig der Vollzug einer stationären Massnahme aufgehoben wird. In diesen Fällen befindet sich die betroffene Person noch im Freiheitsentzug, allerdings ist die Rechtsgrundlage durch die Aufhebung der Massnahme weggefallen. Es handelt sich somit um eine vergleichbare Ausgangslage wie in den Fällen, bei welchen die Untersuchungshaft zufolge Anklageerhebung von Gesetzes wegen wegfällt und gleichzeitig Sicherheitshaft anzuordnen ist (Art.