Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 24. Juli 2014 Geheime Überwachung Rück-ID von Drittpersonen: Änderung der Rechtsprechung Die Überwachung von Drittanschlüssen ist zulässig, wenn der Beschuldigte auf diesen Anschluss anruft, soweit für einen solchen Anruf hinreichende Anhaltspunkte bestehen. Erwägungen (…) 2.2