Aus diesem Grund entfällt auch die regelmässige Haftüberprüfung. Sobald der Beschuldigte ein Haftentlassungsgesuch aus dem vorzeitigen Strafvollzug stellt, zieht er sinngemäss sein Einverständnis zur Inhaftierung zurück. Es ist deshalb festzuhalten, dass ein Gesuch um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug anstelle der Sicherheitshaft ein Widerruf in Bezug auf eine Inhaftierung ohne Hafttitel darstellt.