Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 12. September 2013 Haftentlassung Entlassung aus dem vorzeitigen Strafantritt (Sicherheitshaft) Nach der Einreichung eines Haftentlassungsgesuchs aus dem vorzeitigen Strafvollzug und somit dem Rückzug des Einverständnisses zum vorzeitigen Strafvollzug muss das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft anordnen, ansonsten kein Rechtstitel für die Aufrechterhaltung der strafprozessualen Haft bestehen würde. Sachverhalt Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft, Hauptabteilung X. , seit dem 30. August 2012 ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das BetmG geführt.