Gegen diesen Entscheid hat A.____ / die Staatsanwaltschaft am 25. Juli 2013 eine Beschwerde an das Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht, erhoben. Diese Beschwerde ist mit Beschluss vom 26. August 2013 abgewiesen worden (470 13 180). A.____ hat am 24. September 2013 eine Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts erhoben. Mit Urteil vom 2. Oktober 2013 ist das Bundesgericht auf diese Beschwerde nicht eingetreten (1B_311/2013).