Probleme in Zukunft weiterhin selber "in Frieden" lösen will. Somit geht das Zwangsmassnahmengericht in Übereinstimmung mit den Ausführungen des Gutachters von einer erheblichen Ausführungsgefahr aus. (…) Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 10. Juli 2013 (350 13 601)