Ebenso hat er in der Vergangenheit verschiedentlich Suizidabsichten geäussert (letztmals am dd.mm.yyyy, siehe entsprechende Aktennotiz). Des Weiteren leidet er unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Auch wenn der Beschuldigte laut Gutachter eine marginale Störungseinsicht entwickelt und strafempfindlich ist, so liegen doch keine protektive Faktoren vor. Die Konflikte mit A.____ und B.___ haben sich bisher nicht entaktualisiert. Eine finanzielle Auseinandersetzung mit den beiden Frauen steht weiterhin an, die Firma befindet sich nach wie vor im Haus von A.___ und es gibt keine Regelung des Besuchsrechts mit den Kindern. Es ist nicht gewährleistet, dass der Beschuldigte seine