sinngemäss ausgeführt hat, dass er D.___ etwas antun könne. Erschwerend ist zu erwähnen, dass der Beschuldigte unmittelbar nach Erlass des Strafbefehls vom dd.mm.2013 die deliktische Tätigkeit fortgesetzt hat und sich auch durch seinen Aufenthalt in der KPK nicht davon hat abbringen lassen. Ebenso kann mittlerweile von einer "Deliktsserie" gesprochen werden, indem der Beschuldigte bei allen 3 aufgelösten Beziehungen mit einem drohenden und nötigenden Stalking-Verhalten reagiert hat. Dabei steht sein Verhalten in den verschiedenen beendeten Beziehungen in Zusammenhang zueinander, d.h. die Probleme mit A.___ und B.___ schaukeln sich gegenseitig auf.