2.2.3 Aus diesen Ausführungen und den dem Gericht nun vorliegenden Unterlagen wird ersichtlich, dass der Beschuldigte gegenüber C.___, B.___ und A.___ nach Beendigung der jeweiligen Beziehung zahlreiche SMS und Mails geschrieben hat. Darin hat er teilweise auch gedroht, dass er (…) und etwas geschehen könnte. Auch wenn der Beschuldigte eine Einsprache gegen den Strafbefehl vom dd.mm.2013 erhoben hat, so wird aus den Akten ersichtlich, dass der Beschuldigte C.___ übermässig oft kontaktiert hat, um sie dazu zu bewegen, mit ihm zu sprechen. Dabei hat er auch mitgeteilt, dass (…) und wiederholt einen möglichen Suizid insinuiert (Auswertung der SMS und Mails).