Der Beschuldigte soll C.___ von dd.mm.2011 bis am dd.mm.2012 mit unzähligen SMS-Nachrichten und Mails belästigt haben, indem er ihr unter anderem damit gedroht hat (…). Des Weiteren hat er den (…) von B.___ und (…) von B.___ beschädigt. Auch hat er ihr eine Ohrfeige gegeben. Zusätzlich hat er gegen eine superprovisorische Verfügung des Bezirksgerichts X.___ verstossen, als er B.___ kontaktiert und sie mit ihrem Einverständnis besucht hat. In der Einvernahme vom dd.mm.yyyy hat der Beschuldigte zugegeben, dass er (…) B.___ geschlagen hat.