Gegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Nötigung, Drohung und Hausfriedensbruchs (Häusliche Gewalt), Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung geführt. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete in diesem Verfahren die Untersuchungshaft wegen Ausführungsgefahr an. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft die Verlängerung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungs- und Ausführungsgefahr beantragt. Erwägungen 1.-2.1.1 (…) 2.1.2 (…)