{"Signatur": "BL_ZMG_001", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-07-10", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_ZMG_001_350-13-601_2013-07-10.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=1f838e04-f1fe-4497-8251-a722c3dd8810&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050880", "Checksum": "c74101c4d0f23263e2c9c376d343e3d5"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_ZMG_001_350-13-601_2013-07-10.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=186febac-3925-4e2b-bff9-0c645cfe6bde", "Checksum": "8e93e55249da3056d0f7670cea42744f"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["350 13 601", "350 2013 601"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Zwangsmassnahmengericht 10.07.2013 350 13 601 (350 2013 601)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Zwangsmassnahmengericht 10.07.2013 350 13 601 (350 2013 601)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Zwangsmassnahmengericht 10.07.2013 350 13 601 (350 2013 601)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Zwangsmassnahmengericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne Zwangsmassnahmengericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna Zwangsmassnahmengericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verlängerung Untersuchungshaft Wiederholungsgefahr"}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:54:50", "Checksum": "f54fd2571670753ffb6baf9f7c8cccb5", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Zwangsmassnahmengericht 10.07.2013 350 13 601 (350 2013 601)\nRegeste:\nVerlängerung Untersuchungshaft Wiederholungsgefahr\n\nZwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg\n\n10. Juli 2013\n\nVerlängerung Untersuchungshaft\n\nWiederholungsgefahr\n\nDefinition Wiederholungsgefahr: Das Gesetz verlangt dabei, dass der Beschuldigte bereits\nfrüher (mindestens zwei) gleichartige Vortaten verübt hat. Zu den verübten Taten gehören\nstrafbare Handlungen, aufgrund welcher eine Verurteilung erfolgt ist, sowie Delikte, die\nGegenstand eines noch hängigen Strafverfahrens bilden, wobei hier ein glaubhaftes\nGeständnis oder eine erdrückende Beweislage vorliegen muss.\n\nSachverhalt\n\nGegen den Beschuldigten wird durch die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Nötigung,\nDrohung und Hausfriedensbruchs (Häusliche Gewalt), Missbrauchs einer Fernmeldeanlage\nund Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung geführt. Das Zwangsmassnahmengericht\nordnete in diesem Verfahren die Untersuchungshaft wegen Ausführungsgefahr an. Im\nweiteren Verlauf des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft die Verlängerung der\nUntersuchungshaft wegen Wiederholungs- und Ausführungsgefahr beantragt.\n\nErwägungen\n\n1.-2.1.1 (…)\n\n2.1.2 (…)\n\nAus diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass der dringende Verdacht besteht, dass sich\nder Beschuldigte der Nötigung, der Drohung, des Hausfriedensbruchs (Häusliche Gewalt),\ndes Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und des Ungehorsams gegen eine amtliche\nVerfügung schuldig gemacht haben könnte.\n\nDas Vorliegen eines entsprechenden dringenden Tatverdachts wird auch durch den\nBeschuldigten nicht bestritten. Er gibt allerdings an, dass er sich an einen Teil der Vorfälle\nnicht erinnern könne bzw. den Kontakt mit A.___ und B.___ gesucht habe, um sich mit ihnen\ngütlich einigen zu können. Ein Teil der Vorfälle sei geschehen, als er alkoholisiert gewesen\nsei.\n2.2\n\n"}