Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft www.bl.ch/zmg 5. Juni 2013 Anordnung Untersuchungshaft Verhältnismässigkeit Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit ist zu berücksichtigen, ob eine Strafe in Form einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe oder gemeinnütziger Arbeit vollzogen wird. Wenn aufgrund besonderer Umstände nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass eine Verurteilung zu einer Geldstrafe erfolgen wird, kann Untersuchungshaft angeordnet werden. Erwägungen (…)