Die Staatsanwaltschaft führt gegen A.____ ein Verfahren wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie ordnete am 17. Februar 2012 die Echtzeit- Überwachung der Rufnummer x des Mobiltelefons einer unbekannten Person an. Die entsprechende Anordnung ist i.V. durch ein nicht identifizierbare Person unterzeichnet worden. Gleichentags hat sie beim Zwangsmassnahmengericht die Genehmigung dieser Überwachung beantragt. Dieser Antrag ist am 20. Februar 2012 beim Zwangsmassnahmengericht eingegangen. Erwägungen