2.2 Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft einen Antennensuchlauf bezüglich der Koordinaten x (Tatort) vom 27. Januar 2012 von 17:15 bis 19:15 Uhr angeordnet. Durch den Abgleich der eruierten Rufnummern, welche um 18:21 Uhr (Tatzeitpunkt) telefoniert haben bzw. telefonisch kontaktiert wurden mit denjenigen, welche rund eine Stunde vor und nach der Tat am Tatort und in der Umgebung über das Telefonnetz kommuniziert haben, sollen übereinstimmende Rufnummern gefunden werden, die der mutmasslichen Täterschaft zuzuordnen sind. Aus diesen Ausführungen wird ersichtlich, dass das Prüfungsraster (Anrufe von 15:15 bis 19:15 Uhr) die Referenzliste (Anrufe um 18:21 Uhr) mitumfasst.