Bei Antennensuchläufen im Rahmen einer Rasterfahndung gegen eine noch unbekannte Täterschaft werden allerdings Telefonie-Randdaten von zunächst unbestimmt vielen Teilnehmern erfasst und (vorerst anonymisiert) miteinander abgeglichen, um aus Randdaten verschiedener Tatorte oder Tatzeiten die Schnittmenge von konkret Verdächtigten zu ermitteln. Somit muss für die zu erhebenden Randdaten (zusammen mit den bisherigen Untersuchungsergebnissen) eine eindeutige Selektion möglich sein.