Umfasst ein Genehmigungsantrag (inkl. Anordnung, Begründung und die für die Genehmigung wesentlichen Akten) mehr als 50-55 Seiten, so dass eine vorgängige Übermittlung per Fax nicht möglich ist, sind diese innerhalb von 24 Stunden seit Übermittlung der Anordnung an den Dienst beim Gericht einzureichen. Um die Einhaltung dieser 24-stündigen Frist überprüfen zu können, ist es auch unerlässlich, dass die Staatsanwaltschaft jeweils nachweist, wann genau (Datum und Uhrzeit) sie die Anordnung an den Dienst übermittelt hat. 2.