Vorliegend wird aus den eingereichten Akten nicht ersichtlich, wann genau (Datum und Uhrzeit) die Staatsanwaltschaft die Anordnung vom 17. Februar 2012 betreffend Antennensuchlauf dem Dienst zugestellt hat. Es geht aus den Akten nicht hervor, ob diese am 17. Februar 2012 zu Handen des Dienstes der Schweizerischen Post übergeben worden oder bereits am 17. Februar 2012 an diese Behörde gefaxt worden ist. Fest steht allerdings, dass der entsprechende Antrag erst am 20. Februar 2012 per Post beim Zwangsmassnahmengericht eingegangen ist. Auf eine vorgängige Faxübermittlung an das Gericht hat die Staatsanwaltschaft verzichtet.